Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden bei der Buchung von Ihnen anerkannt und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Tom Haubold. Lesen Sie die AGB deshalb sorgfältig durch.

2. Anfrage / Buchung

2.1. Anfrage / Reservierung

Mit einer Anfrage können Sie ein Angebot für Ihren Aufenthalt von uns anfordern. Damit bieten wir Ihnen einen Mietvertrag an. Mit Eingang Ihrer Bestätigung kommt es, wenn das Objekt zu diesem Zeitpunkt noch zur Verfügung steht, zur Reservierung.

2.2. Buchung

Buchen können Sie direkt über das Internet, schriftlich oder per Telekommunikation. Sie erhalten darauf von uns eine Reservierungsbestätigung mit der Bitte um eine Anzahlung. Erst mit Eingang der Anzahlung tritt der Mietvertrag in Kraft. Sollte Ihnen die Reservierungsbestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns. Die Buchung erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie (wie auch für Ihre eigene) einstehen.

3. Preise und Leistungen

Berechnet werden die zum Zeitpunkt der Reservierung oder Buchung gültigen Preise. Der Mietpreis versteht sich für den gebuchten Zeitraum pro Nacht zuzüglich der optionalen Zusatzkosten. Er umfasst die Nutzung der Wohnung und deren Einrichtung, die Nutzung / Verbrauch von Heizung, Wasser und Strom, Handtücher und Bettwäsche. Zusatzleistungen (z.B. Aufbettung, Haustieraufschlag, Kurabgabe) müssen gesondert gebucht werden. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als Personen. Das Gleiche gilt für mitgebrachte Haustiere. 

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.

(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. 

(6) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

(7) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

(5) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung mit Angabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

5. Rücktritt vom Vertrag (Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben: Stornierung bis spätestens - Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises 5 bis 9 Tage vor Anreise 80 % < 5 Tage vor Anreise 100 %. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.

(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

(8) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

(9)  Es ist empfehlenswert eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die Sie gegen eventuell entstehende Kosten absichern kann.

6. Zahlung

Bei Erhalt der Bestätigung, welche zugleich Rechnung ist, wird eine Anzahlung erhoben. Der Restbetrag ist bis 14 Tage vor Reiseantritt zu überweisen. Bei fehlendem Zahlungseingang behalten wir uns vor, die Buchung zu stornieren und der Anspruch auf das Mietobjekt entfällt. Bei nicht eingegangener Zahlung wird ein Rücktritt vom Vertrag vorausgesetzt und die Rücktrittsgebühren werden fällig. Bei kurzfristigen Buchungen kann eine Barzahlung bei Ankunft vereinbart werden.

7. Kaution

Eine Kaution kann vom Vermieter erhoben werden. Spätestens zwei Wochen nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjektes wird die Kaution – abzüglich entstandener Nebenkosten und Schäden – zurückerstattet. Die Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Eigentümers nicht und enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.

8. Haftung / Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). (4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

8. Zutrittrecht

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Die Unterkünfte befinden sich in einer für den Tourismus normalen Umgebung. Sollte es unvorhergesehen in unmittelbarer Nähe zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen, wird der Mieter unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Der Mieter hat dann das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten. Anderweitige Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist die Stadt Braunschweig. Der Gast kann nur an diesem Gerichtsstand klagen.

(1) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Die Unterkünfte befinden sich in einer für den Tourismus normalen Umgebung. Sollte es unvorhergesehen in unmittelbarer Nähe zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen, wird der Mieter unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Der Mieter hat dann das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten. Anderweitige Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.



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